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Prüfung elektrischer Betriebsmittel

BGV A3

Nach BGV A3 (Unfallverhütungsvorschrift – 1979) müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit durch eine ausgebildete Elektrofachkraft überprüft werden. Der Berufsgenossenschaft ist das auf Verlangen nachzuweisen. Der Arbeitgeber steht also in der Pflicht für die Arbeitsplatzsicherheit zu sorgen. Wenn er dies fahrlässig unterlässt, sind empfindliche Ordnungsstrafen die Folge. Wer durch vorsätzliche Handlung z.B. Einsatz unsicherer Arbeitsmittel, Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar.
Unsere Schwerpunkte bilden dabei Elektroinstallationen, DIN VDE0100, BGV A3, DIN VDE0701-0702

Wir, die IROLA Elektro, prüfen Ihre Geräte nach BGV A3 Vorschrift und „bringen Sie und Ihren Betrieb in Sicherheit“.


irola-elekro.de - Telefon 07722-77-276 - Fax: 07722-77-376 - E-Mail: info@irola-elektro.de