Gefährdungsbeurteilung |
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Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Betriebssicherheitsverordnung verweist detailiert auf die Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Gefährdungen, "... die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden." |
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